Das Honorar einer heilpraktischen Behandlung ist prinzipiell frei verhandelbar und wie bei Arzthonoraren nicht vom Heilerfolg abhängig.
Die Rechnungsstellung erfolgt orientiert am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 und richtet sich nach Zeitaufwand und Therapiemethode.
Die zu erwartenden Kosten können vor der Behandlung besprochen werden.
Physiotherapeutische Leistungen auf Privatrezept berechne ich nach dem Beihilfesatz.